Fünf Jahre Haft für Geiselnahme in Bankfiliale
Drei Stunden lang hielt ein Mann eine junge Bankangestellte in Südhessen als Geisel und bedrohte sie mit einem Schraubendreher. Nun hat das Landgericht Darmstadt über die Strafe entschieden.
Darmstadt (dpa) - Wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Darmstadt einen 38 Jahre alten geständigen Kölner zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Januar 2025 in Rimbach (Landkreis Bergstraße) in einer Bankfiliale eine Angestellte in ihrem Büro für über drei Stunden als Geisel genommen.
Zeugen hatten geschildert, dass der Deutsche die heute 23-Jährige mit einem Würgegriff fixiert und einen Schraubendreher an ihren Hals gehalten hatte. Die Bankkauffrau, die seit der Tat wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung behandelt wird, hatte beschrieben, dass er ihr das Werkzeug in den Bauch gedrückt und ihr dabei Schmerzen zugefügt habe.
Die Forderungen des Mannes, der Amphetamin und Cannabis konsumiert hatte, waren ungewöhnlich. Er hatte verlangt, dass «500 bis 1.000 Polizisten» nach Rimbach kommen. Nach drei Stunden und 15 Minuten und einem Telefonat mit einem Rechtsanwalt ließ der Kölner von der Frau ab und sich festnehmen.
Drogen und paranoides Verfolgungsgefühl
Der Angeklagte war vor zwei Männern geflüchtet, stellte das Gericht im Urteil fest. Der Kölner hatte an dem Morgen zu seiner Freundin in Rimbach gewollt, die ihn aber nicht sehen wollte. Ein Nachbar und ein weiterer Mann hatten den Kölner mit Gewalt vertrieben.
«Sie waren in einem Zustand, der von Drogen maßgeblich gezeichnet war», sagte der Vorsitzende Richter Daniel Kästing in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. Das Gericht folgte dem psychiatrischen Sachverständigen, der bei dem Angeklagten ein durch Amphetamin ausgelöstes, paranoid überhöhtes Verfolgungsgefühl festgestellt hatte. Er bescheinigte dem Mann Einsichtsfähigkeit, aber eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit.
Verteidigung hatte Tatbestand Geiselnahme bestritten
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Kern der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die auf fünf Jahre und drei Monate beziehungsweise mindestens sechs Jahre Haft plädiert hatten. Die Verteidigung hatte wegen der ungewöhnlichen Forderung nach zusätzlichen Polizeikräften den Tatbestand der Geiselnahme bestritten und eine mildere Strafe gefordert.
Strafverschärfend sah das Gericht die noch jetzt bestehenden Folgen der Tat für die Geschädigte sowie die 16 Vorstrafen des Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.