Gefangenenzahlen im offenen Vollzug wieder höher
Erfüllt ein Gefangener mehrere Kriterien, kann er seine Strafe unter Umständen im offenen Vollzug absitzen. 2022 traf dies nur auf 1,6 Prozent der Häftlinge zu - auch wegen der Corona-Pandemie. Dieses Jahr könnte es wieder anders aussehen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nachdem die Quote von Gefangenen im offenen Vollzug in den Pandemiejahren deutlich gesunken war, rechnet das hessische Justizministerium 2023 wieder mit höheren Zahlen. Eine abschließende Prognose sei zwar noch nicht möglich, teilte eine Ministeriumssprecherin in Wiesbaden mit. «Ungeachtet dessen lassen die bislang für 2023 vorliegenden Belegungszahlen des offenen Vollzuges einen Anstieg der dort untergebrachten Gefangenen gegenüber den Jahren 2021 und 2022 erkennen.»
Gefangene im offenen Vollzug dürfen die Haftanstalt verlassen, etwa um einer Arbeit nachzugehen und den Kontakt zur Familie und zu Freunden zu pflegen. Sie müssen jedoch täglich ins Gefängnis zurückkehren. Ob ein Häftling seine Strafe im offenen Vollzug absitzen darf, darüber entscheiden strenge Kriterien. Vor diesem Hintergrund könne die Quote der Gefangenen mit dieser Lockerung schwanken, erläuterte die Ministeriumssprecherin.
In den Jahren 2013 bis 2020 waren zwischen 3,1 (2018) und 6,8 (2019) Prozent aller Inhaftierten im offenen Vollzug untergebracht, wie aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht. In der Corona-Pandemie verringerte sich diese Quote deutlich auf 1,7 (2021) und 1,6 Prozent (2022). Dies habe auch an den Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge gelegen, erläuterte das Ministerium.
Um Gefangene auf das Leben in der Freiheit vorzubereiten, gibt es weitere mögliche Lockerungen. Von den insgesamt rund 9200 Häftlingen in hessischen Gefängnissen 2022 wurde beispielsweise drei Prozent eine Freistellung gewährt - also eine unbeaufsichtigte Abwesenheit über Nacht für eine nach Tagen bestimmte Zeit. Gut acht Prozent durften das Gefängnis für einen Ausgang verlassen - mit oder ohne Begleitung, wie das Ministerium mitteilte. Die Begleitung diene in diesen Fällen nicht der ständigen und unmittelbaren Überwachung.