Eine Sprengung, zwei Versuche

Geldautomatensprengung im Breisgau - Mehrjährige Haftstrafen

Ein Bankraub im Breisgau endete mit Flammen und zerstörten Scheinen. Wie die Täter dabei mehr als 100.000 Euro Schaden anrichteten - und was danach passierte.

Die beiden Angeklagten ließen Erklärungen von ihren Verteidigern verlesen. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Die beiden Angeklagten ließen Erklärungen von ihren Verteidigern verlesen. (Archivbild)

Freiburg (dpa/lsw) - Nach einer Geldautomatensprengung und zwei versuchten Taten in Südbaden hat das Landgericht Freiburg zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht berücksichtigte neben dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion unter anderem auch Diebstahlsdelikte und bildete Gesamtfreiheitsstrafen von fünf Jahren und vier Monaten sowie von viereinhalb Jahren, wie ein Sprecher mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Beim Prozessauftakt vor gut drei Wochen hatten die mehrfach vorbestraften 51 und 54 Jahre alten Angeklagten über ihre Verteidiger eingeräumt, dass die Vorwürfe zuträfen. Die Geständnisse spielten auch für das Strafmaß eine Rolle.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Jüngere der beiden im September 2024 in Denzlingen ein Auto gestohlen. Damit fuhr das Duo im folgenden Monat drei Tatorte im Breisgau an.

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Nebelmaschine vereitelt Sprengstoffversuch 

Bei der Sprengung eines Geldautomaten in einer Bankfiliale in Glottertal entstand ein Brand, bei dem Geldscheine im Wert von mehr als 70.000 Euro zerstört wurden. Der Sachschaden beläuft sich auf mehr als 100.000 Euro. 

Ein zweiter Versuch in Eschbach scheiterte, weil eine Nebelmaschine ausgelöst wurde. In Ettenheim sollte ein Automat aufgehebelt werden, um Sprengstoff zu platzieren - auch das misslang, der Schaden liegt bei 8.000 bis 10.000 Euro.