Verfassung

Gericht: AfD-Jugend extremistisch, Mitglieder im Landtag

Der Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistisch einstufen. Vier ihrer Mitglieder sitzen laut dem hessischen Parteichef im Wiesbadener Landesparlament.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.