Urteil

Gericht: Freiwillige Beiträge zählen nicht für Grundrente

Bei der Berechnung der 2021 eingeführten Grundrente müssen freiwillige Rentenbeiträge nicht berücksichtigt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden.

Das Bundessozialgericht hat entscheiden, dass freiwillige Rentenbeiträge bei der Berechnung der Grundrente nicht berücksichtigt werden müssen. (Archivbild) Foto: Swen Pförtner/dpa
Das Bundessozialgericht hat entscheiden, dass freiwillige Rentenbeiträge bei der Berechnung der Grundrente nicht berücksichtigt werden müssen. (Archivbild)