Justiz

Gericht: Kein Prozess wegen rechtsextremer Polizisten-Chats

In Chatgruppen tauschten Polizisten unter anderem rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sieht darin aber keine strafbaren Handlungen - weil ein wesentliches Tatbestandsmerkmal fehlt.

Die Angeschuldigten hätten «teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt», führte das OLG aus. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Die Angeschuldigten hätten «teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt», führte das OLG aus. (Archivbild)