Gericht: Kontosperrungen wegen Geldwäscheverdacht zu lang
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen des Geldwäschegesetzes wird nach Justizangaben Bankkunden bisweilen ohne Angabe von Gründen wochenlang das Konto gesperrt. Beim Landgericht Frankfurt gingen seit Ende 2021 vermehrt Eilanträge auf eine einstweilige Verfügung ein, mit denen Kontoinhaber ihre Bank dazu bringen wollen, das Konto wieder zu öffnen, berichtete Landgerichtspräsident Wilhelm Wolf am Donnerstag.
2023 habe es allein in Frankfurt etwa 40 solcher Fälle gegeben, alle von einer - nicht genannten - Bank. Die Schwelle, bei der eine solche «Verdachtsmeldung» ausgelöst werde, sei inzwischen sehr niedrig, sagte Wolf: rund 10.000 Euro Einzahlung. Laut Geldwäschegesetz müsse der Verdachtsfall binnen drei Tagen geprüft werden, meist dauere das aber mehrere Wochen. Die Banken kaschieren das Wolf zufolge mit sogenannten Fristfallnachmeldungen. In dieser Zeit könnten die Kunden weder Geld abheben noch würden Daueraufträge abgebucht.
«Rechtsstaatlich problematisch» findet Wolf, dass Banken den Kunden ihre Gründe für die Sperrung nicht nennen müssen und dann auch das Gericht zum Schweigen verpflichtet ist. Bis das Gericht bei der Bank die Gründe erfahren habe, sei das Konto oft wieder freigegeben. Allerdings bleibe der Kunde auf den Verfahrenskosten sitzen, da das Geldwäschegesetz eine «Haftungsfreistellung» für die Banken enthalte.
Wolf geht davon aus, dass sich solche Fälle in den kommenden Jahren häufen werden. Bei der Haftungsfreistellung sieht er Nachbesserungsbedarf. Außerdem müsse den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt werden.