Prozess

Haftstrafe nach Schüssen in Frankfurter Innenstadt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach Schüssen in der Frankfurter Innenstadt sind zwei 36 und 44 Jahre alte Männer zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts ging in ihrem Urteil vom Mittwoch von versuchter räuberischer Erpressung und waffenrechtlichen Verstößen aus. Der ursprünglich angeklagte Totschlagsversuch musste wegen mangelnden Tötungsvorsatzes fallen gelassen werden. Den Männern soll es im Mai 2019 darum gegangen sein, mit Waffengewalt ausstehende Schulden einzutreiben.

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Die Tat hatte sich auf der Terrasse eines Imbisslokals nahe der Einkaufsstraße Zeil ereignet. Um ihrer Forderung nach Rückzahlung eines Wucherdarlehens in Höhe von 25.000 Euro Nachdruck zu verleihen, gab der 36-Jährige in kurzer Folge acht Schüsse aus einer Pistole ab. Dabei zielte er auf den Boden und in die Luft. Der Darlehensschuldner wurde gleichwohl von einem Querschläger am Fuß getroffen.

In einem ersten Prozess waren die Angeklagten zu drei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil später aus formalen Gründen. Dem zweiten Urteil zufolge waren die Tatbeiträge beider Angeklagten in etwa gleich, so dass auch das gleiche Strafmaß vertretbar sei, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verteidigung hatte Bewährungsstrafen beantragt.