Sexuelle Gewalt gegen Kinder

Haftstrafen für Betreiber von «Boystown»-Plattform bestätigt

Es gab mehr als 400.000 Benutzerkonten: Wegen Betreibens einer Plattform zum Austausch von Kinderpornografie wurden im Dezember 2022 hohe Haftstrafen verhängt. Sie sind nun rechtskräftig.

Wegen Betreibens einer Online-Plattform zum Austausch von Kinderpornografie verhängte das Landgericht Frankfurt im Dezember 2022 hohe Haftstrafen. Diese sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig. (Archivbild) Foto: Boris Roessler/dpa
Wegen Betreibens einer Online-Plattform zum Austausch von Kinderpornografie verhängte das Landgericht Frankfurt im Dezember 2022 hohe Haftstrafen. Diese sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig. (Archivbild)

Karlsruhe/Frankfurt (dpa/lhe) - Die Betreiber einer internationalen Online-Plattform für den Austausch von Kinderpornografie mit dem Namen «Boystown» sind rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Über die Plattform im Darknet wurden zwischen Juni 2019 und April 2021 weltweit Abbildungen ausgetauscht, die sexuelle Gewalt gegen Jungen zeigten. Zuletzt waren mehr als 400.000 Nutzer registriert.

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Das Landgericht Frankfurt hatte im Dezember 2022 insgesamt vier Angeklagte zu Haftstrafen zwischen sieben und zwölf Jahren verurteilt, teils betrieben sie die Plattform, teils beteiligten sie sich am Betrieb. Teils begingen die Angeklagten den Erkenntnissen zufolge auch selbst sexuelle Gewalt gegen Kinder. Wegen von Gutachtern befürchteter hoher Rückfallgefahr wurde in zwei Fällen anschließende Sicherungsverwahrung verhängt. 

Gesamtstrafen haben Bestand

Der BGH verwarf die Revision eines Angeklagten als unzulässig und befand die Revisionen der übrigen drei Angeklagten als im Wesentlichen unbegründet. An der Höhe der Haftstrafen ändert sich demnach nichts, deren Zusammensetzung aus einzelnen Strafen änderte der BGH dagegen teilweise. 

Nachbesserungsbedarf sah der Bundesgerichtshof bei der Entscheidung zur Einziehung eines Netzwerkspeichers. Darüber muss das Landgericht neu verhandeln und entscheiden. «Im Übrigen ist das Urteil hinsichtlich der Schuld-, Straf- und Maßregelaussprüche rechtskräftig», erklärte der BGH.