Migrationspolitik

Hessen rechnet mit Verdoppelung der Einbürgerungsanträge

Vom 27. Juni an werden Einbürgerungen in Deutschland gesetzlich neu geregelt. Hessen rechnet mit deutlich steigenden Zahlen bei den Anträgen. Jedoch fehlt in den Behörden Personal.

Eine Einbürgerungsurkunde und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/Symbolbild
Eine Einbürgerungsurkunde und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen rechnet durch die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts mindestens mit einer Verdoppelung der Einbürgerungsanträge. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist von drei Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes reiche jedoch nicht aus, um die Einbürgerungsbehörden personell adäquat auf den zu erwartenden starken Anstieg der Zahlen vorzubereiten, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums auf dpa-Anfrage in Wiesbaden mit.

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Vom 27. Juni an sind Einbürgerungen schon nach fünf statt bisher acht Jahren möglich, unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren. Solche Voraussetzungen sind gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnissen oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

Wie das Ministerium mitteilte, haben zwischen dem 1. Januar und 19. Juni dieses Jahres rund 16.700 Menschen in Hessen eine Einbürgerung beantragt. In diesem Zeitraum beschieden die Behörden 10.400 Anträge. In der gleichen Zeitspanne des Vorjahres beantragten 13.700 Menschen die Einbürgerung, 8600 Anträge wurden beschieden.

Rückmeldungen aus den Behörden ließen den Schluss zu, dass trotz der bereits gestiegenen Zahlen Anträge bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes zurückgehalten würden, erläuterte die Ministeriumssprecherin. «Es ist anzunehmen, dass der Hintergrund hierfür hauptsächlich die Möglichkeit der Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist.»

Laut Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung soll das Personal in den Einbürgerungsbehörden aufgestockt werden. Der Mehrbedarf könne jedoch erst bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025 durch den Landtag berücksichtigt werden, erläuterte die Sprecherin.

Nach Einschätzung des Ministeriums wird in Hessen pro Jahr eine kleinere zweistellige Zahl von Einbürgerungsanträgen wegen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden abgelehnt. Da diese Fälle statistisch nicht erfasst werden, gebe es keine konkreteren Angaben, teilte die Sprecherin mit. Bei jeder Einbürgerung wird der Bewerber laut gesetzlichen Vorgaben überprüft, ob es Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung oder Zweifel am Loyalitätsbekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gibt.

Die Einbürgerungsbehörde hole zu diesem Zweck bei allen Bewerbern ab vollendetem 16. Lebensjahr eine Auskunft des Landesamtes für Verfassungsschutz ein. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wird über alle Einbürgerungsbewerber eine Auskunft beim Landeskriminalamt erbeten. Die Anfrage bei den Sicherheitsbehörden erfolgt automatisiert, wie die Sprecherin erläuterte.