Digitalisierung

Hessische Justiz arbeitet ab 2026 weitgehend mit E-Akte

Weniger Papierkram, mehr Tempo: Vom 1. Januar 2026 an wird die elektronische Akte in allen hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften zum Standard. Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

Ein Bundesgesetz sieht vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 mit der elektronischen Akte arbeitet. Foto: Arne Dedert/dpa
Ein Bundesgesetz sieht vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 mit der elektronischen Akte arbeitet.