Klima

Hitzefrei an Hessens Schulen? – Welche Regelungen gelten

Schüler sollen nicht zu sehr schwitzen. Wenn das Thermometer höher und höher klettert, haben Schulleitungen verschiedene Möglichkeiten.

«Hitzefrei» ist ein Lieblingswort von Schülerinnen und Schüler. (Symbolbild) Foto: Jan Woitas/dpa
«Hitzefrei» ist ein Lieblingswort von Schülerinnen und Schüler. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Sommerferien sind vorbei, doch die Hitze in Hessens Klassenzimmern hält auch im neuen Schuljahr vorerst noch an: Wie reagieren Schulen auf Temperaturen von oft über 30 Grad? «Die Entscheidung über den Umgang mit Hitze trifft die jeweilige Schulleitung vor Ort», teilt das Bildungsministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit. «Klimabedingungen sind immer unterschiedlich. Es gibt kein zentrales "Hitzefrei" in Hessen.»

Wenn hohe Temperaturen den Unterricht beeinträchtigen, haben Schulleitungen laut Ministerium unter anderem diese Möglichkeiten: 

  • Schulschluss schon nach der fünften Stunde
  • Verkürzung der Unterrichtsstunden
  • Verzicht auf Hausaufgaben
  • Unterricht «an anderen Lernorten» oder in Projektform

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Manche Schulen setzen bei Hitze auch auf Ventilatoren. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Manche Schulen setzen bei Hitze auch auf Ventilatoren. (Symbolbild)

Hinzu kommen nach den Angaben auch für Schulen Empfehlungen des Hessischen Hitzeaktionsplans (Stand Juni 2025):

  • Ausreichende Trinkpausen, Aufforderung zu regelmäßigem Trinken
  • Klassenräume frühmorgens lüften und dann mit Jalousien verschatten
  • Aufenthalte in der direkten Sonne möglichst vermeiden
  • Bei Aktivitäten draußen auf Trinkwasser, Kopfbedeckungen und Schatten achten
  • Besonders hitzeempfindliche Schülerinnen und Schüler im Blick behalten

Eine Hotline beim Hessischen Kompetenzzentrum Gesunde Schule berät Schulleitungen und Lehrer zum Umgang mit Hitze. Zudem können sie dafür dem Bildungsministerium zufolge ein «Schulgesundheitsmobil» etwa für Projekttage mit vielfältigen Angeboten buchen.

Für bauliche Maßnahmen und geeignete Ausstattung von Klassenräumen zum Schutz vor Hitze sind die Schulträger verantwortlich, also die kreisfreien Städte und Landkreise. Sie können sich dafür laut Ministerium «von der Landesenergieagentur gezielt beraten lassen».