IS-Mitgliedschaft

IS-Rückkehrerin in Frankfurt zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt eine IS-Rückkehrerin zu achtzehn Monaten auf Bewährung. Eine wichtige Rolle für das Urteil spielten Geständnis und Distanzierung.

Die Frau wurde 2022 in der Türkei festgenommen. (Symbolbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Die Frau wurde 2022 in der Türkei festgenommen. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Frau wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu achtzehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die deutsche Staatsangehörige sei 2014 über die Türkei nach Syrien gereist und habe sich dort dem IS angeschlossen, wie das Gericht mitteilte. 

Unter anderem habe die heute 36-Jährige einen IS-Kämpfer nach islamischem Ritus als Zweitfrau geheiratet, ihm den Haushalt geführt und die 2016 geborene gemeinsame Tochter nach radikal-fundamentalistischer Glaubensauslegung erzogen. Das inzwischen rechtskräftige Urteil wurde bereits am vergangenen Freitag verkündet. 

Die Verurteilte hatte 2017 den IS verlassen und wurde nach Festnahme und Flucht aus einem kurdischen Flüchtlingscamp im Frühjahr 2022 in der Türkei festgenommen. Von dort aus wurde sie nach Deutschland abgeschoben. 

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Die Richter hielten ihr in dem Urteil unter anderem zugute, dass sie sich von der Tat distanziert habe und geständig gewesen sei. Der Fall ist einer von zahlreichen sogenannter IS-Rückkehrerinnen, die aktuell noch vor Gericht stehen oder standen.