IZH-Verbot

IZH-Ableger scheitern mit Eilanträgen gegen Verbot

Als extremistisch und als Außenposten der Regierung in Teheran eingestuft, wurde das Islamische Zentrum Hamburg verboten - und fünf seiner Teilorganisationen. Es gibt Klagen und erste Entscheidungen.

Zwei Ableger des verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg, das die Blaue Moschee betreibt, sind mit Eilanträgen gegen die Verbotsanordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Foto: Christian Charisius/dpa
Zwei Ableger des verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg, das die Blaue Moschee betreibt, sind mit Eilanträgen gegen die Verbotsanordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.