Justiz: Vorstoß zur Ausweitung der DNA-Analyse auf Herkunft
Sollen Strafverfolger bei der Fahndung auch die wahrscheinliche Herkunftsregion des Täters per DNA-Analyse überprüfen können? Zwei Bundesländer wollen das durchsetzen.

München/Stuttgart (dpa) - Bayern und Baden-Württemberg fordern bei der Aufklärung schwerer Straftaten und Sexualverbrechen eine Ausweitung der DNA-Analyse: Künftig sollen die Ermittler bei der Genanalyse auch die «biogeografische Herkunft» überprüfen können. Damit hätten Staatsanwaltschaften und Polizei bei der Fahndung nach unbekannten Tätern künftig Hinweise an der Hand, aus welcher Weltregion diese stammen. Bisher dürfen die Ermittler bei der Auswertung von DNA-Spuren Geschlecht und Abstammung sowie seit einigen Jahren auch Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie das Alter überprüfen lassen.