Finanzen

Kaum erfolgreiche Klagen gegen Rückzahlung von Corona-Hilfen

Die Pandemie hat viele Firmen geschwächt. Deshalb hat der Staat Soforthilfen überwiesen. Wenn Unternehmer zu viel Geld bekommen haben, müssen sie etwas zurückzahlen. Wie viele klagen dagegen?

Die Corona-Pandemie hat auch in Hessen das öffentliche und wirtschaftliche Leben schwer beeinträchtigt. (Symbolbild) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Die Corona-Pandemie hat auch in Hessen das öffentliche und wirtschaftliche Leben schwer beeinträchtigt. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Von rund 1.600 Klagen gegen Rückforderungen von zu viel erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen in Hessen sind vorerst nur zwei erfolgreich gewesen. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit (Stand 21. August 2024). Die einzelnen Programme der Corona-Hilfen von Bund und Land sollten für Firmen und Selbstständige die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen der Corona-Pandemie und der staatlich verordneten Maßnahmen abschwächen.

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Für die frühen Corona-Soforthilfen ist in Hessen das Regierungspräsidium (RP) Kassel und für die späteren verschiedenen Corona-Überbrückungshilfen das RP Gießen zuständig. Im Bereich des RP Kassel sind 563 Verfahren abgeschlossen und 313 noch offen. «Bislang war keine Klage erfolgreich, 69 Verfahren schlossen mit einem Vergleich ab», erklärte das Ministerium (Stand jeweils 21. August 2024). 

Im Bereich des RP Gießen sind 550 Gerichtsverfahren anhängig. Hier hat es die beiden gewonnen Klagen gegeben. «In den übrigen Verfahren wurden die Entscheidungen durch die Gerichte bestätigt oder die Verfahren wurden etwa durch Klagerücknahmen oder in sonstiger Weise beendet», teilte das Wirtschaftsministerium mit.

957 Millionen Euro bei dem ersten Förderprogramm ausgezahlt

Bei dem zeitlich ersten Förderprogramm, den frühen Corona-Soforthilfen zur Sicherung der Liquidität bei weiter laufenden Betriebskosten wie etwa Miete und Pacht, wurden in Hessen laut Ministerium circa 957 Millionen Euro bei 106.214 bewilligten Anträgen ausgezahlt. 

Nur in rund 4.000 Fällen kam es hier zu Rückforderungen. 38,6 Millionen Euro zahlten Unternehmer dabei bereits zurück. «Hinzu kommt ein nicht ohne Weiteres zu beziffernder Betrag zurückgeforderter, aber noch nicht zurückerhaltener Gelder, etwa bei Ratenzahlung, sonstiger Stundung, anhängigen Gerichtsverfahren», erläuterte das Wirtschaftsministerium.