Verkehrslärm

Länder fordern erneut strengere Lärmschutz-Gesetze vom Bund

Autos fahren durch die Innenstadt. Foto: Markus Scholz/dpa/Symbolbild
Autos fahren durch die Innenstadt.

Stuttgart/Mainz (dpa/lrs) - Mehrere Bundesländer wollen erneut den Druck auf den Bund erhöhen und fordern ein härteres Durchgreifen sowie strengere Gesetze zum Schutz vor Verkehrslärm. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung von Vertretern aus Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hervor, die am Freitag in Stuttgart vorgestellt wurde.

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«Der Bundesverkehrsminister darf das Thema nicht weiter auf die lange Bank schieben», sagte die baden-württembergische Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) zum Abschluss des zweitägigen «Lärmkongresses». «Das aktuelle Lärmschutzrecht ist nicht geeignet, die Bevölkerung ausreichend vor Verkehrslärm zu schützen.» Selbst für schnell umsetzbare Ideen wie Tempo 30 seien die rechtlichen Hürden zu hoch. Aus Sicht der Staatssekretäre gibt es zudem noch keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutz an Straßen oder Zugstrecken. Auch sollten die Hürden für ein Tempolimit herabgesetzt und verbindliche Schwellenwerte vorgegeben werden, fordern die Länder.

«Rheinland-Pfalz ist im Mittelrheintal von Bahn- und im Bundesvergleich überdurchschnittlich von Fluglärm betroffen», sagte Michael Hauer (Grüne), Staatssekretär im Mainzer Umwelt- und Mobilitätsministerium. «Daraus ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf. Die Umsetzung und Überwachung von Vorgaben zu Emissionsgrenzwerten von Güterwagen sind hier konsequent zu verfolgen».

Lärm gilt als Umweltgift. Rund 8,5 Millionen Menschen in Deutschland sind nach Berechnungen des Umweltbundesamts allein an Hauptstraßen gesundheitsgefährdender Lärmverschmutzung ausgesetzt. Weitere 6,4 Millionen leiden unter lautem Schienenverkehr und 850.000 Menschen unter Flugverkehrslärm. Neben Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben auch Hessen und Rheinland-Pfalz die Erklärung unterzeichnet. Unter anderem heißt es darin, neue Lärmprobleme würden mit den derzeitigen Regelungen nicht verhindert. «Diese Schutzlücken gilt es im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu schließen», fordern die Länder.