Artenschutz

Land warnt: Wolfshybride sind keine Haustiere

Wolfshybride sind in Deutschland streng geschützt – und keine geeigneten Haustiere, warnt die Landestierschutzbeauftragte. Welche Regeln für die Tiere gelten.

Das Verhalten von Wolfshybriden gleiche dem von Wölfen. (Symbolbild) Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Das Verhalten von Wolfshybriden gleiche dem von Wölfen. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im vergangenen Jahr sind den Behörden in Hessen zwei sogenannte Wolfshybride in privater Haltung bekanntgeworden. Die Landestierschutzbeauftragte Madeleine Martin (parteilos) rät in einer Pressemitteilung dringend vom Kauf solcher Tiere ab. «Leider erwerben immer wieder sogenannte Tierliebhaber Mischlinge aus Hund und Wolf, in der fälschlichen Annahme, sie erhielten so einen Hausgenossen, der wie ein Wolf aussieht, sich aber wie ein domestizierter Hund benimmt.»

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Dabei sei jedoch das Gegenteil der Fall, Wolfshybride ließen sich nicht wie Hunde halten und erziehen. «Wolfs-Hund-Mischlinge sind scheuer, ängstlicher und territorialer als Hunde und reagieren auf Umweltreize stark», erklärte Martin. Ihr starker Jagd- und Beutetrieb könne zudem zur Gefahr für andere Tiere werden. Das Verhalten der Tiere schwanke oft, in der Regel gleiche es aber dem von Wölfen, «insbesondere, nachdem sie geschlechtsreif geworden sind».

Wolfshybride sind Mischlinge aus Hunden und Wölfen und gelten in Deutschland in den ersten vier Generationen als Wildtiere. Die Tiere unterlägen daher strengem Artenschutzrecht, es gebe Haltungsverbote und das Erfordernis von Genehmigungen, dazu seien die Zucht und Haltung dieser Generationen in Deutschland generell verboten.