Urteil

Landkreis will Urteil zu Kindertagespflege prüfen

Mehrere Teile der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind einem Urteil zufolge unwirksam. Die Kommune wartet nun auf die schriftliche Begründung.

Unwirksam ist dem Urteil zufolge etwa das Verbot der Vereinbarung privater Zuzahlungen. (Symbolbild) Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Unwirksam ist dem Urteil zufolge etwa das Verbot der Vereinbarung privater Zuzahlungen. (Symbolbild)