Kriminalität

Limburger Mordprozess - BGH bestätigt Urteil

Ein 19-Jähriger wird im Schlaf erstochen, seine Cousine soll einen damals 32-jährigen Mann zu der Tat angestiftet haben. Jetzt ist das Urteil gegen die beiden Angeklagten rechtskräftig.

Es bleibt es bei den lebenslangen Freiheitsstrafen für den wegen Mordes verurteilten Mann und die wegen Anstiftung zum Mord verurteilte mitangeklagte Cousine des Opfers. (Archivbild) Foto: Jörg Halisch/dpa
Es bleibt es bei den lebenslangen Freiheitsstrafen für den wegen Mordes verurteilten Mann und die wegen Anstiftung zum Mord verurteilte mitangeklagte Cousine des Opfers. (Archivbild)

Limburg/Karlsruhe (dpa/lhe) - Ein Jahr nach dem Prozess vor dem Landgericht Limburg um den Mord an einem 19-Jährigen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen von zwei der fünf Angeklagten als unbegründet verworfen. Einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte das Gericht in Karlsruhe. Damit bleibt es bei den lebenslangen Freiheitsstrafen für den wegen Mordes verurteilten Mann und die wegen Anstiftung zum Mord verurteilte mitangeklagte Cousine des Opfers.

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Nach Überzeugung des Landgerichts Limburg hatte der damals 32 Jahre alte Angeklagte in der Nacht auf Pfingstmontag 2021 den 19 Jahre alten Cousin der damals 27 Jahre alten Mitangeklagten heimtückisch im Schlaf erstochen. Die Tat ereignete sich in Weinbach-Elkerhausen im Landkreis Limburg-Weilburg. Dem Urteil zufolge hatte die Mitangeklagte den Mann zu der Tat angestiftet. Grund sollen erhebliche familiäre Spannungen gewesen sein, durch die die Frau eine tiefe Abneigung gegen ihren Cousin entwickelt habe, der im selben Haus wohnte.