Prozess

Gericht: Bewährungsstrafe für hartnäckige Nachstellungen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Für einen besonders hartnäckigen Fall von Nachstellungen ist eine Bewährungsstrafe von neun Monaten vom Landgericht Frankfurt bestätigt worden. Die Strafkammer verwarf am Freitag die Berufung des 66 Jahre alten Angeklagten gegen ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts. Der Mann war zum Gerichtstermin nicht erschienen und hatte stattdessen nur seinen Verteidiger geschickt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ 3350 Js 228454/21)

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Obwohl er die Frau gar nicht persönlich kannte, hatte der Angeklagte laut Urteil über zwei Jahre - 2021 und 2022 hinweg - Nachstellungen der verschiedensten Arten unternommen. Er belästigte sie mit Telefonanrufen und lauerte ihr vor der Wohnung und am Arbeitsplatz auf. Eine zwischenzeitliche Verurteilung zu einer Geldstrafe sowie diverse Kontaktsperren beeindruckten ihn offenbar nicht. Das Amtsgericht sah deshalb eine Freiheitsstrafe für geboten. Die Frau hatte im Zeugenstand berichtet, dass sie aufgrund des Stalkings mittlerweile psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müsse.