Wohnen

Mietpreisbremse unwirksam - Was heißt das Urteil für Mieter?

Das Land hat die Verordnung zur Mietpreisbremse 2025 verlängert - und dabei laut Amtsgericht Frankfurt Fehler gemacht. Das Urteil des Gerichts sorgt für Verunsicherung bei Mietern und Vermietern.

Das Urteil sorgt für Verunsicherung. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Das Urteil sorgt für Verunsicherung. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Amtsgericht Frankfurt hält die Verlängerung der Hessischen Mietschutzverordnung zur Mietpreisbremse für unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts endete die Mietpreisbremse daher im November 2025, als die alte Verordnung auslief. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts von Mitte Juni hervor. Zuvor hatte die «Frankfurter Rundschau» darüber berichtet.

Gericht: Bei Verlängerung alte Zahlen genutzt

Die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hessen war auf fünf Jahre beschränkt. Im November 2025 lief sie aus – das Land Hessen verlängerte sie daraufhin für ein Jahr. Und genau um diese Verlängerung geht es jetzt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Verordnung nicht hätte verlängert werden dürfen, da sie auf fünf Jahre begrenzt gewesen sei.

Die Verlängerung sei daher gleichzustellen mit einem Neuerlass der Verordnung: Sie müsse daher auch alle Anforderungen erfüllen, die für eine neu erlassene Verordnung gelten. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verordnung diesen Anforderungen nicht gerecht wurde.

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Als Grundlage für die Verlängerung Ende 2025 hat das Land Daten von 2014 bis 2019 herangezogen, obwohl aktuellere Zahlen vorgelegen hätten. Die seien aber nicht genutzt worden, so das Gericht. Das komme einer «Verweigerung der gesetzlich geforderten Begründung der Verordnung gleich».

Wer hatte geklagt?

Konkret ging es in dem Verfahren um einen Streit zwischen einer Mieterin und einer Vermieterin. Die Mieterin klagte, weil sie der Ansicht war, zu viel Miete gezahlt zu haben. Zudem wollte sie erreichen, dass sie auch in Zukunft weniger Miete zahlen müsse. Dabei berief sie sich auf die sogenannte Mietpreisbremse. Für vergangene Mietzahlungen gab das Gericht der Klägerin recht. Doch bei der Feststellung der künftigen Mietzahlungen wies das Amtsgericht die Klage ab. 

Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist nicht bindend für andere Gerichte – sie können in ähnlichen Fällen anders entscheiden. Das Urteil kann aber zur Orientierung herangezogen werden und damit eine Signalwirkung haben. 

Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sagte, das Urteil habe eine «enorme Strahlwirkung» für ganz Hessen. «Die Mieterschutzverordnung ist auch für alle anderen hessischen Kommunen nicht mehr haltbar. Die Landesregierung hat damit eine erhebliche Verunsicherung in alle Mietverhältnisse in den betroffenen Kommunen getragen.»