Wiesbadener Prozess

Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach: Urteil rechtskräftig

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Karlsruhe/Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Urteil in einem früheren Wiesbadener Prozess zum Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist rechtskräftig geworden. Die Revision des Täters führte zwar in Einzelfällen zur Korrektur der Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom November 2020. Wegen der vielen weiteren verhängten Einzelfreiheitsstrafen änderte sich aber nichts an der 13-jährigen Gesamthaftstrafe, verbunden mit Sicherungsverwahrung. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (2 StR 136/21).

Der Deutsche aus dem hessischen Rheingau-Taunus-Kreis war 2020 wegen mehr als 50 Fällen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Besitzes, Herstellung und bandenmäßiger Verbreitung kinderpornografischer Schriften verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, seine Kinder, darunter ein Baby und ein Stiefkind, sexuell missbraucht und Bilder der Taten über Chatgruppen verschickt zu haben.

Die Ermittlungen zu dem Missbrauchskomplex waren nach Durchsuchungen bei einem anderen Familienvater im nordrhein-westfälischen Bergisch Gladbach im Herbst 2019 ins Rollen gekommen. Polizisten hatten bei ihm nicht nur viel kinderpornografisches Material, sondern auch digitale Kontakte zu weiteren Männern entdeckt.