Mord an Frau - warum ihr Schwiegersohn verurteilt wurde
Keine Zeugen, keine Tatwaffe – trotzdem lebenslänglich: Was das Heilbronner Landgericht zur Überführung des Schwiegersohns bewegte.
Heilbronn/Schöntal (dpa/lsw) - Von der Tatwaffe keine Spur, Zeugen gibt es nicht. Dennoch ist ein Mann aus dem Hohenlohekreis nach einem jahrelangen Familienstreit wegen Mordes an seiner Schwiegermutter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der 47-Jährige hat die Frau nach Überzeugung des Heilbronner Landgerichts im vergangenen Januar in Schöntal mit der Stange eines Wagenhebers erschlagen.
Auslöser für die Tat sollen Frust über das Scheitern der Ehe und ein Streit um seine Tochter gewesen sein. Seine Frau hatte sich von ihm getrennt. Das Sorgerecht war danach auf die Schwiegermutter des Mannes übergegangen.
Tat am Tag der Scheidung
Am Tag der Scheidung lauerte er demnach seiner 58 Jahre alten Schwiegermutter auf und tötete sie. Die Indizienlage sei erdrückend gewesen, hieß es bei Gericht. Der Mann hatte zuvor Drohungen ausgesprochen, ein Alibi konnte er nicht vorweisen.
An seiner Verantwortung für die Gewalttat hatten weder Kammer noch Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Zweifel. Allerdings hatte der Anwalt des 47-Jährigen auf Totschlag und zwölf Jahre Haft plädiert, weil er das Mordmerkmal der Heimtücke nicht für gegeben hält. Mit dem Urteil kam die Kammer laut Gerichtssprecherin dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage nach.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann ebenso wie die Nebenklage und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel dagegen einlegen.