Justiz

Nach Irrfahrt in Gießen – so soll die Verhandlung laufen

Eine akute Psychose soll Auslöser der Chaos-Fahrt mit Verletzten in Gießen gewesen sein. Vor Gericht sollen jetzt zahlreiche Zeugen dabei helfen, Ablauf und Hintergründe der Geschehnisse zu klären.

Mehrere Menschen sollen durch die Irrfahrt des Mannes verletzt worden sein. (Archivbild) Foto: Sascha Ditscher/dpa
Mehrere Menschen sollen durch die Irrfahrt des Mannes verletzt worden sein. (Archivbild)

Gießen (dpa/lhe) - Mehrere verletzte Menschen, kaputte Autos und eine zunächst unklare Motivlage - die Irrfahrt eines Autofahrers hatte kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres für Erschütterung in Gießen gesorgt. Jetzt beginnt die Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Fahrer vor dem Gießener Landgericht. Wird er sich zu den Vorwürfen äußern?

Was ist geschehen?

Der nicht vorbestrafte Mann soll am Abend des 22. Dezember in der Südanlage in der Gießener Innenstadt unterwegs gewesen und dort mit einem anderen Auto zusammengestoßen sein. Auf Höhe der Bleichstraße soll er auf die Gegenspur gewechselt und gezielt auf einen geparkten Wagen aufgefahren sein. Durch den Aufprall wurde der Wagen in Richtung einer Bushaltestelle geschleudert, wo er eine 64 Jahre alte Passantin erfasste, die schwere Verletzungen davontrug.

Danach soll der Fahrer teils über den Gehweg weitergefahren sein und dabei zwei weitere Menschen leicht verletzt haben. Nachdem er noch mit einem weiteren geparkten Auto zusammengestoßen sein soll, hatte die Polizei ihn schließlich festgenommen. Da sich die Irrfahrt unweit des Gießener Weihnachtsmarktes ereignete, stand zunächst auch die Frage im Raum, ob er möglicherweise zum Ziel werden sollte - rasch hatte sich aber herausgestellt, dass es nicht um den Markt ging.

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Was wird dem Mann vorgeworfen?

Dem heute 33 Jahre alten Beschuldigten werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch vor, den Tod der 64-jährigen Frau, die an der Bushaltestelle schwer verletzt wurde, zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.

Was ist über Motiv und Hintergründe der Tat bekannt?

Auslöser der Tat soll eine akute Psychose des Mannes gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft will deshalb, dass er dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird, und hatte entsprechend ein Sicherungsverfahren beantragt. Der Beschuldigte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Welche Besonderheiten gelten für Sicherungsverfahren?

Laut Strafprozessordnung tritt in solchen Verfahren die besagte Antragsschrift an die Stelle einer Anklage. Der Mann gilt deshalb auch nicht als Angeklagter, sondern wird als Beschuldigter geführt. Die Antragsschrift muss in solchen Fällen genau wie eine Anklage aufgebaut sein, aber bereits die «Maßregel der Besserung und Sicherung» enthalten, deren Anordnung die Staatsanwaltschaft beantragt. 

Das Gericht entscheidet am Ende der Hauptverhandlung auch nicht über eine Strafe, sondern prüft die Anordnung dieser Maßregeln der Besserung und Sicherung. Dies kann etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sein. Laut Strafprozessordnung soll zudem bereits im Vorverfahren einem Sachverständigen die Gelegenheit zur Vorbereitung eines Gutachtens gegeben werden, das in der Hauptverhandlung zur Sprache kommt.

Wie lange dauert das Verfahren?

Es dürfte eine umfangreiche Hauptverhandlung werden, bislang sind bis 16. November acht Termine angesetzt. Die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft benennt allein 93 Zeugen und drei Gutachter – darunter auch einen Experten für Unfallanalyse, der das Geschehen im Auftrag der Behörde rekonstruiert hat.