Landgericht Frankfurt

Nach Messerattacke in Frankfurt: Drei Jahre Haft

Ein Mann wird zurechtgewiesen - wütend läuft er in die Küche, holt ein Messer und sticht damit zu. Zum Glück für das Opfer ist die Klinge angerostet und bricht ab.

Im Frankfurter Landgericht ist ein Mann nach einem Messerangriff verurteilt worden. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Im Frankfurter Landgericht ist ein Mann nach einem Messerangriff verurteilt worden. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Rund zehn Monate nach einer Messerattacke in Frankfurt ist der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Es habe keine Tötungsabsicht vorgelegen, begründete der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer im Frankfurter Landgericht das Urteil. Der Mann sei alkoholbedingt erheblich vermindert schuldfähig gewesen, es handle sich um einen minderschweren Fall. Angeklagt war der 41-Jährige aus Moldau wegen versuchten heimtückischen Mordes, die Staatsanwaltschaft rückte jedoch in ihrem Plädoyer von diesem Vorwurf ab. 

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Der Mann war im Frühjahr 2024 nach Frankfurt gekommen, um auf einer Baustelle zu arbeiten. Er lebte in einem Einfamilienhaus, in dem Schlafstätten in Mehrbettzimmern für zehn Euro pro Nacht vermietet wurden. 

Am 13. April trank er reichlich Bier und Wodka, abends hatte er fast drei Promille Alkohol intus. Gemeinsam mit anderen Bewohnern stand er vor dem Haus und prahlte den Feststellungen des Gerichts zufolge lautstark mit einer früheren Gefängnisstrafe, weil er in Russland einen Menschen erstochen hatte. Die anderen Bewohner fühlten sich den Angaben nach belästigt. Ihm wurde gesagt, er sollte entweder auf sein Zimmer gehen oder ausziehen. 

Rache, aber nicht den Tod

Nach einem kurzen Gerangel ging er ins Haus und holte aus der Küche ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen, angerosteten Klinge. Dann ging er zurück zur Haustür und stach einem der Männer von hinten in den Rücken, etwas unterhalb des Schulterblattes. «Sie wollten Rache nehmen, aber nicht seinen Tod», sagte der Richter zu ihm. Ansonsten hätte er sich eine gefährlichere Körperregion, wie etwa den Hals, für den Stich ausgesucht. 

Die Klinge brach ab, später im Krankenhaus musste die Wunde nicht einmal genäht werden. Laut Richter wurde der Mann nach der Tat von den Freunden des Angegriffenen «brutal zusammengeschlagen», sodass er letztlich deutlich schwerer als sein Opfer verletzt war. Er flüchtete blutend zu einer Nachbarin, diese alarmierte die Polizei.