Landgericht Frankfurt

Nach Tod in Hanauer Sekte: Mutter steht erneut vor Gericht

Jahrzehnte nach dem Erstickungstod des Kindes und nach einem Freispruch vor vier Jahren sitzt die Frau bald erneut auf der Anklagebank. Was das Landgericht Frankfurt nun in den Blick nehmen muss.

In erster Instanz war die Frau freigesprochen worden. Foto: Arne Dedert/dpa
In erster Instanz war die Frau freigesprochen worden.

Hanau/Frankfurt (dpa/lhe) - Fast 40 Jahre nach dem Tod ihres Kindes steht eine Mutter und damalige Sektenangehörige erneut wegen Mordes vor Gericht. Der vier Jahre alte Junge war 1988 gestorben, er war in einen Sack gesteckt worden und darin erstickt. Der neue Prozess gegen die Mutter vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt beginnt am 25. September, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. 

Die Frau war im Jahr 2022 vom Landgericht Hanau nach rund einjährigem Prozess vom Verdacht des gemeinschaftlichen Mordes freigesprochen worden. Das Gericht war damals zu dem Schluss gekommen, dass die Tat ihr nicht nachgewiesen werden könne. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Frankfurter Landgericht. 

Kind in Sack gesteckt

Das Kind war am 17. August 1988 gestorben, seine Eltern gehörten einer Hanauer Sekte an. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, ihren Sohn in den Sack gesteckt, diesen oben verschnürt und das Kind in die Obhut der Sektenführerin gegeben zu haben.

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Impressum

Diese Sektenführerin wurde 2023 vom Frankfurter Landgericht rechtskräftig wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Laut den damaligen Feststellungen des Gerichts sah sie den Jungen als von dunklen Mächten besessen an. 

Sie habe die lebensbedrohliche Situation des Kindes erkannt, aber aus Hass beschlossen, den schreienden Jungen in dem Sack liegenzulassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dabei habe sie dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen. 

Nach dem Tod des Jungen waren die Behörden lange von einem Unglücksfall ausgegangen, erst nach Aussagen von Sektenaussteigern im Jahr 2015 wurde wieder ermittelt.