Landtag

Neue Regeln für Entlassung psychisch Kranker in Hessen

Hessen setzt künftig auf Fallkonferenzen mit Polizei und Sozialdienst für psychisch kranke Menschen, wenn von ihnen eine Gefahr ausgehen könnte. Die Opposition ist dagegen. Aus welchen Gründen?

Der Landtag hat eine Novelle des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes verabschiedet. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Der Landtag hat eine Novelle des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes verabschiedet. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Vor der Klinikentlassung von psychisch Kranken, die potenziell für andere gefährlich werden könnten, gibt es in Hessen künftig Fallkonferenzen unter Beteiligung von Polizei und Ordnungsbehörden. Mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU und SPD verabschiedete der Landtag eine Novelle des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. An den Fallkonferenzen sollen auch der sozialpsychiatrische Dienst und Mediziner teilnehmen. Das Gremium tagt vor der Entlassung des Patienten aus der Klinik.

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Die Novelle ziele auf Hilfen ab, nicht auf einen Generalverdacht, sagte die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Sonja Optendrenk. Es gehe darum, dass die Polizei im Einzelfall handlungsfähig sei. Die Staatssekretärin verwies auf Vorfälle in Hamburg und Aschaffenburg, bei denen psychisch kranke Menschen Zufallsopfer attackierten.  

Vertreter der Landtags-Opposition lehnten die Gesetzesnovelle unisono ab. Sie führe unter anderem zu einem Vertrauensverlust der Patienten, habe einen reinen Symbolcharakter und löse keine Probleme.