Öl-Attacke im Schlafzimmer – Gericht vermindert Haftstrafe
Ein Künstler verletzt seine Partnerin schwer und wird vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, doch er legt Revision ein. Was die Richter nun entschieden haben.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Mann, der in Frankfurt seine Partnerin mit heißem Öl übergossen hat, hat mit seiner Revision gegen das erstinstanzliche Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung die Haftstrafe kaum gemindert. Das Landgericht Frankfurt korrigierte die damals verhängte Strafe nur leicht mit einem Abschlag von drei Monaten.
«Es ist nur ein kleiner Rechtsfehler begangen worden», erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Mann muss nun für vier Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. In dem Verfahren musste nur das Strafmaß neu bestimmt werden, die anderen Bestandteile des Urteils waren bereits rechtskräftig.
Im Frühjahr 2025 hatte der heute 52 Jahre alte Künstler seine im Bett liegende Lebensgefährtin mit heißem Olivenöl übergossen, weil er vermutete, sie könne eine Affäre haben. Danach rief er den Rettungsdienst und ging zur Polizei, wo er sagte, er habe «Scheiße gebaut». Zu seinen Gunsten ging das Gericht davon aus, dass er bei der Tat stark betrunken und damit erheblich vermindert schuldfähig gewesen war. In dem aktuellen Prozess gab der Mann an, ihm tue «das entstandene Leid wirklich sehr, sehr leid».
Immer noch berufsunfähig
Die Frau erlitt schwere Verbrennungen zweiten Grades auf 18 Prozent ihrer Körperoberfläche, ihr Gehör ist dauerhaft geschädigt. Sie war wochenlang im Krankenhaus und musste mehrfach operiert werden. Nach Angaben ihrer Rechtsanwältin ist die Musikerin weiterhin berufsunfähig.
Seit April 2025 sitzt der Mann in Untersuchungshaft, Ende 2025 verurteilte ihn das Frankfurter Landgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Seine Verteidigung legte noch am selben Tag Revision ein. Die Entscheidung über das neue Strafmaß ist bisher nicht rechtskräftig, auch gegen sie kann Revision eingelegt werden.