Prozess gegen früheren Oberstaatsanwalt geht zu Ende
In seinem Schlusswort sagt der Angeklagte: «Dieses Stigma trage ich zu Recht.» Am Freitag soll das Urteil fallen. Strittig ist vor allem ein Punkt.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Korruptionsprozess gegen einen ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt soll am Freitag das Urteil fallen. Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft steht seit Januar vor dem Frankfurter Landgericht. Alexander B. soll sich laut Anklage bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Neben Bestechlichkeit wird ihm auch Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen.
«Ich bin mir der Tragweite des Unrechts, das ich begangen habe, bewusst», sagte der 55-Jährige in seinem Schlusswort am Mittwoch. Er habe vielen Menschen und auch dem Ansehen der hessischen Justiz geschadet, «da gibt es nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen». «Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.» Wie auch immer das Urteil ausfalle: «Dieses Stigma trage ich zu Recht».
Der Angeklagte war Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Er galt bundesweit als Koryphäe. Mit dem Schmiergeld unterstützte er nach eigenen Angaben seine damalige Lebensgefährtin sowie deren Kinder und kaufte Eigentumswohnungen und Luxusgüter. Die Ermittlungen kamen ans Licht, weil eben jene Frau die Behörden informierte. Sie starb vor Prozessbeginn. 2020 wurde B. verhaftet.
Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, der mit B. eine Firma gründete, die Sachverständige an die Justiz vermittelte. Das Land Hessen zahlte mehr als 12 Millionen Euro an diese Firma. B. war heimlich an den Gewinnen beteiligt. Auch von einer zweiten Firma erhielt B. heimlich Geld für die Vergabe von Aufträgen. Beides hat der Angeklagte gestanden.
Dass er sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, ist zwischen Anklage und Verteidigung unstrittig. Auch beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung gibt es keinen Dissens. B. hat die Steuerschuld nachgezahlt und auch diesen Vorwurf gestanden. Strittig ist der Tatvorwurf der Untreue. Ob das Gericht der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung folgt, wird entscheidend dafür sein, wie hoch das Strafmaß ausfällt.
Die Verteidigung forderte in ihren Plädoyers am Mittwoch, B. vom Vorwurf der Untreue freizusprechen. Ihr Mandant habe anders als etwa ein Prokurist keine Vermögensbetreuungspflicht gehabt. Seine Aufgabe sei die Verfolgung von Straftaten gewesen. Um diese zu erfüllen, habe er auf das Vermögen des Landes Hessen zugreifen dürfen. Die Arbeit der Gutachter an sich sei «einwandfrei» gewesen.
Der eine Verteidiger verzichtete darauf, ein konkretes Strafmaß zu nennen, sein Kollege forderte maximal vier Jahre Haft. Als strafmildernd sehen sie sein ausführliches Geständnis, dass es keinerlei Kontrollen innerhalb der Justiz gab und dass B. «existenziell ruiniert» ist. Wegen der Regressforderungen des Landes Hessen werde er nach der Haft «Schulden in Millionenhöhe» haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie geht von einem besonders schweren Fall aus. B. sei mit einem «erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe» vorgegangen, so die Vertreter der Anklage am Freitag. Für den Unternehmer forderte die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft.
Dessen Verteidiger plädierten am Mittwoch für eine Strafe auf Bewährung von maximal zwei Jahren. Das grundsätzliche Konstrukt der Firma sei «rechtlich unbedenklich» gewesen. Illegal war nur, B. finanziell zu beteiligen, das sei erst Jahre später geschehen. «Die Strafe sollte ihm eine Perspektive lassen», so der Verteidiger. In seinem Schlusswort bedauerte auch der Mitangeklagte seine Taten.