Verfahren

Plädoyers im Prozess um angeblichen Ritualmord erwartet

Eine 40-Jährige soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft einen Mord für ein Heilungsritual begangen haben. Was fordern die Prozessparteien?

Im Prozess um einen mutmaßlichen Mord für ein Heilungsritual sind die Plädoyers angekündigt. (Archivbild) Foto: Michael Brandt/dpa
Im Prozess um einen mutmaßlichen Mord für ein Heilungsritual sind die Plädoyers angekündigt. (Archivbild)

Darmstadt (dpa/lhe) - Im Darmstädter Landgerichtsprozess gegen eine 40-Jährige wegen eines mutmaßlichen Ritualmordes werden heute (9.00 Uhr) die Plädoyers erwartet. Sie soll laut Anklage in Heusenstamm einen Mord für ein Heilungsritual begangen haben. Die Deutsche, die als Prostituierte gearbeitet hatte, soll am 23. Februar 2026 einen 63 Jahre alten Freier getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt psychisch krank und deshalb schuldunfähig war. Ihr wird Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit zur Last gelegt.

Die Kriminalpsychologin Lydia Benecke sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte einem bestimmten Kult anhing und mit einer Tötung ein definiertes Ritual vollführte. Die Frau habe in ihrer Psychose versucht, Kontrolle über ihr Leben zu erlangen, so die Gutachterin. Die Psychiaterin Sara Haack diagnostizierte bei der Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie. Die Frau habe in den vergangenen zehn Jahren mehrfach psychiatrische Kliniken aufgesucht, berichtete die Ärztin. Aber nach ersten Zeichen der Besserung habe die Beschuldigte die Kliniken stets verlassen.