Präsidium: Deponie muss Schutt von AKW-Biblis nehmen
Darmstadt/Büttelborn (dpa/lhe) - Im Streit um den Schutt vom Rückbau des stillgelegten AKW Biblis hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Deponie Büttelborn zur Lagerung verpflichtet. Ein sofortiger Vollzug sei allerdings nicht angeordnet worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. «Jetzt steht der Rechtsweg allen Beteiligten offen», sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
«Da der für die Entsorgung örtlich zuständige Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) über keine eigene Deponie zur Ablagerung mineralischer Abfälle verfügt, hat dieser beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag zur Mitbenutzung einer Deponie gestellt», heißt es in einer Mitteilung. Nachdem alle Alternativen und Einwände geprüft worden seien und an der Ungefährlichkeit der Abfälle kein Zweifel bestehe, sei diesem Antrag stattgegeben worden, teilte das Regierungspräsidium mit. Die Deponie Büttelborn im Nachbarkreis Groß-Gerau befinde sich noch bis 2030 in der Ablagerungsphase und erfülle die erforderlichen Sicherheitsstandards.
Im November vergangenen Jahres hatten Umweltministerium und Regierungspräsidium dem Betreiber der Büttelborner Deponie mitgeteilt, dass der Schutt aus Biblis im Kreis Bergstraße dort gelagert werden soll. Dieser hatte daraufhin seine Einwände an die Behörde geschickt. Stadt und Kreis lehnen ebenfalls eine Lagerung strikt ab. Es geht um 3200 Tonnen von insgesamt einer Million Tonnen Rückbaumaterial, die unter einem Grenzwert von zehn Mikrosievert Strahlenbelastung liegen, was nach Behördenangaben nicht gesundheitsbelastend ist, aber speziell freigegeben werden muss.
Im Zuge des Atomausstiegs Deutschlands nach der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011 wurde auch das Kraftwerk Biblis stillgelegt. Seit 2017 wird die Anlage abgerissen.