Opferhilfe

Privatkassen zahlen vertrauliche Spurensicherung nach Gewalt

Verletzungen dokumentieren, Spuren sichern: Nach den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nun auch Privatkassen die Kosten für vertrauliche Hilfe nach Gewalt. Warum das für Betroffene wichtig ist.

Zur vertraulichen Spurensicherung gehören die Dokumentation von Verletzungen sowie die Sicherung von Tatspuren am Körper. (Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Zur vertraulichen Spurensicherung gehören die Dokumentation von Verletzungen sowie die Sicherung von Tatspuren am Körper. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Für eine vertrauliche Spurensicherung nach häuslicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen können Betroffene in Hessen künftig auch auf die finanzielle Unterstützung der privaten Krankenkassen setzen. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) und Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) unterzeichneten eine entsprechende Übereinkunft mit den privaten Krankenversicherungen. Diese gelte rückwirkend ab dem 1. Juli 2025, teilte das Sozialministerium in Wiesbaden mit. 

Zur vertraulichen Spurensicherung gehören die Dokumentation von Verletzungen sowie die Sicherung von Tatspuren am Körper. Im Sommer war bereits eine Vereinbarung zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen unterzeichnet worden. In der Übergangsphase hatte das Land für privatversicherte Menschen die Finanzierung übernommen – für nicht Versicherte tut es das den Angaben zufolge auch weiterhin. 

Befunde werden bei der Rechtsmedizin aufbewahrt

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«Vergewaltigung und häusliche Gewalt gehören noch immer zu den tabubehafteten Themen unserer Gesellschaft», erklärte Stolz. Viele Betroffene sprechen demnach aus Scham oder wegen eines Schocks zunächst mit niemandem darüber. «Nicht selten wird Hilfe gar nicht oder viel zu spät in Anspruch genommen», ergänzte die Ministerin. Umso wichtiger sei es, dass die vertrauliche Spurensicherung künftig über die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen finanziert werde. 

Die Betroffenen müssten sich in einer ohnehin extrem belastenden Situation weder mit Fragen der Zuständigkeit noch mit möglichen Kosten auseinandersetzen, fügte Stolz hinzu. Alle Befunde der Untersuchung werden im jeweils zuständigen Institut für Rechtsmedizin aufbewahrt und können bei einer Anzeige durch die Betroffenen angefordert und in ein Strafverfahren eingebracht werden.