Prozessbeginn: Hat ein Richter Dienstgeheimnisse verraten?
In einem Chat mit einem befreundeten Rechtsanwalt soll ein Frankfurter Richter Informationen aus Gerichtsakten weitergegeben haben. Ausführlich legte der Angeklagte nun seine Sicht der Vorwürfe dar.
Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess gegen einen Richter am Frankfurter Landgericht wegen der mutmaßlichen Verletzung von Dienstgeheimnissen hat der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Es habe sich um einen Chat mit einem befreundeten Anwalt gehandelt, in dem er eigene Gedanken und Prognosen teilte, hieß es in einem vom Verteidiger verlesenen Statement zum Prozessauftakt am Amtsgericht. Teils sei es um Erfahrungswerte oder Angaben gegangen, die bereits in Presseberichten oder anderen Publikationen kursiert hätten.
Informationen zu Verfahren oder Abläufen habe er vermieden oder abstrahiert. Der Angeklagte schilderte eine Art Brieffreundschaft, in der der Austausch über juristische Fragen ein Thema unter mehreren gewesen sei. Er sei sich sicher gewesen, dass der Anwalt die Angaben nicht benutzen oder weitergeben würde. Aus heutiger Sicht würde er die Nachrichten aber nicht mehr so schreiben, hieß es in der Erklärung des Angeklagten.
Staatsanwaltschaft listet insgesamt zehn Fälle auf
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten die Verletzung von Dienstgeheimnissen in insgesamt zehn Fällen vor, die Taten fanden demnach zwischen 2018 und 2022 statt. Ihm sei bewusst gewesen, dass er die internen Informationen nicht hätte weitergeben dürfen, hieß es bei der Anklageverlesung. Er habe wichtige öffentliche Interessen gefährdet.
In einem Fall habe er preisgegeben, dass ein Angeklagter von Zivilbeamten der Polizei observiert werde. In einem anderen Fall sei es um nicht-öffentliche Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung gegangen.
Der 59-Jährige ließ erklären, er habe sich selbst an die Vorsitzende seiner Kammer gewandt und den Chat offengelegt, nachdem Ermittlungen gegen den befreundeten Rechtsanwalt in anderer Sache bekanntgeworden waren. In der Erklärung des 59-Jährigen hieß es, dass er seit dieser Zeit, Ende 2022, aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sei.
Während der Ermittlungen gegen den heute 59-Jährigen war es zu Durchsuchungen am Frankfurter Landgericht gekommen. Bisher ist für den Prozess ein weiterer Verhandlungstag vorgesehen (1. Oktober).