Staatsanwaltschaft

Rund 280 Strafverfahren wegen Angriffen gegen Einsatzkräfte

Wiesbaden (dpa/lhe) - Wegen Gewalt und Widerstandes gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte sind bei hessischen Staatsanwaltschaften seit 2018 knapp 280 Verfahren eingegangen. Im gleichen Zeitraum habe es 70 Verurteilungen aus diesen Verfahren gegeben (Stichtag 5. Juni 2023), teilte das Justizministerium auf eine parlamentarische Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Rainer Rahn in Wiesbaden mit.

Demnach wurden unter anderem 45 Geldstrafen und 17 Haftstrafen auf Bewährung verhängt. Wie ein Ministeriumssprecher mitteilte, wurden bislang 98 Verfahren eingestellt. Im Jahr 2017 war ein Bundesgesetz in Kraft getreten, dass den strafrechtlichen Schutz von Einsatzkräften verbessern soll. In den Verfahren sind auch Angriffe gegen Mitarbeiter etwa des Katastrophenschutzes und in Notaufnahmen oder gegen Jäger oder Förster erfasst.

«Der Schutz von Einsatzkräften nimmt bei der Arbeit der hessischen Justiz eine herausragende Stellung ein, unabhängig davon, ob es sich um Justizvollzugsbedienstete, Polizeikräfte, Rettungskräfte oder Feuerwehrleute handelt», erläuterte Justizminister Roman Poseck (CDU). «Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen, die sich tagtäglich für das Wohl, die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen, bei ihrer Arbeit angegangen werden.»

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Impressum

Poseck verwies darauf, dass 2023 in Hessen flächendeckend Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Straftaten gegen Amtsträger gebildet worden seien - für eine konsequente, zügige und einheitliche Bearbeitung aller Verfahren.