Feldbesuche in Südhessen

Saisonarbeit: DGB verlangt transparentere Arbeitszeit

Keine eigenen Arbeitszeitnachweise, teils keine nachvollziehbaren Lohnabrechnungen: Saisonarbeiter können oft kaum prüfen, ob ihre harte Arbeit auf den Feldern korrekt bezahlt wird.

DGB: Mangelnde Nachvollziehbarkeit von Arbeitszeit und Entlohnung als zentrales Problem. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
DGB: Mangelnde Nachvollziehbarkeit von Arbeitszeit und Entlohnung als zentrales Problem. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach zahlreichen Feldbesuchen bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitern verlangt der DGB Hessen transparentere Arbeitszeiten und Entgelte für die meist aus Osteuropa stammenden Beschäftigten. Für sie gilt zwar der gesetzliche Mindestlohn, der in einigen Betrieben eingehalten, in anderen aber auf vielfältige Weise umgangen werde. 

Ein zentrales Problem sei die mangelnde Nachvollziehbarkeit von Arbeitszeit und Entlohnung, teilte der DGB in Wiesbaden mit. Beschäftigte berichteten den Gewerkschaftern, dass sie teilweise keine eigenen Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen oder nachvollziehbare Lohnabrechnungen erhielten. So könnten sie kaum überprüfen, ob sämtliche geleisteten Stunden korrekt vergütet und der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werde. Teilweise hätten die Arbeiterinnen und Arbeiter die endgültigen Löhne auch erst zum Ende der Saison erhalten.

0 bis 30 Euro für die Unterkunft

Große Unterschiede wurden bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung festgestellt, die teils unentgeltlich zur Verfügung standen oder mit bis zu 30 Euro am Tag in Rechnung gestellt wurden. In einzelnen Fällen seien unzumutbare Wohnverhältnisse geschildert worden. 

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Impressum

IG-BAU-Vertreter Jan Meyer forderte schärfere Kontrollen in der Landwirtschaft durch den Zoll. Letztlich litten auch die fairen Betriebe unter der Konkurrenz, die auf Kosten der Beschäftigten spare. Hessens DGB-Chef Michael Rudolph verlangte, dass die häufig langjährigen Saisonarbeiter Ansprüche fürs Alter aufbauen können. Die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung sei deshalb falsch.