Prozesse

Genitalverstümmelung auf Wunsch? Bewährungsstrafe für den Ex

Eine Frau soll ihren Partner um eine intime Verstümmelung gebeten haben. Das Gericht erkennt ihre Einwilligung nicht an – und verurteilt den Mann.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geläutert. (Archivbild) Foto: Aleksandra Bakmaz/dpa
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geläutert. (Archivbild)

Ravensburg (dpa) - Ein 26-Jähriger ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er die Schamlippen seiner Freundin verstümmelt haben soll - auf ihren eigenen Wunsch hin. Das Ravensburger Landgericht sah es als erwiesen, dass die Initiative für die Beschneidung von der Frau kam, sie aber wegen einer psychischen Erkrankung nicht Einwilligungsfähig gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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