Prozesse

Sohn tötete Mitschüler in Offenburg - Eltern vor Gericht

Ihr Sohn erschoss vor rund zweieinhalb Jahren einen Mitschüler in Offenburg. Weil die Tatwaffe aus dem Elternhaus stammte, stehen Mutter und Vater des Jugendlichen vor Gericht.

Der damals 15-Jährige erschoss in einem Klassenzimmer einen Mitschüler. (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa
Der damals 15-Jährige erschoss in einem Klassenzimmer einen Mitschüler. (Symbolbild)

Offenburg (dpa/lsw) - Nachdem ihr Sohn vor knapp zwei Jahren wegen Mordes an einem Mitschüler verurteilt wurde, wird nun auch den Eltern des Jugendlichen vor dem Landgericht Offenburg der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem fahrlässige Tötung vor. Die Eltern hätten die Waffe ohne hinreichende Sicherung gelagert und daher Schuld daran, dass ihr Sohn diese zur Tötung des Mitschülers verwenden konnte. Zudem hätten sie nicht die nötige Erlaubnis zum Waffenbesitz gehabt.

Der damals 15-jährige Sohn der beiden Angeklagten hatte im November 2023 einen gleichaltrigen Mitschüler in einem Klassenzimmer erschossen. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem wegen Mordes zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Die Tatwaffe sowie die Munition stammten aus dem Haushalt der Eltern.

Waffe illegal besessen

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Zum Prozessauftakt ließ der Vater sich auf die Vorwürfe ein und ließ über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. Darin hieß es, die Waffe sei ein Erinnerungsstück seines Vaters gewesen. Nur er habe das Versteck des Schlüssels zum Tresor mit der Waffe darin gekannt. Der 44-Jährige räumte zudem ein, die Waffe illegal besessen zu haben.

In der Anklage ist neben der Tatwaffe des Mordes auch von einer weiteren illegal besessenen Waffe die Rede. Es handele sich dabei um ein «unzulässig verändertes Luftdruckgewehr», das sich ebenfalls in besagtem Tresor befunden habe.

Wegen der Vernehmung jugendlicher Zeugen findet die Verhandlung zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.