Geändertes Waffenrecht

Springmesser können straffrei abgegeben werden

Gefährliche Springmesser sind seit einer Änderung des Waffenrechts grundsätzlich verboten. Besitzerinnen und Besitzer können von einer befristeten Regelung profitieren.

Für Besitzer von verbotenen Springmessern gilt eine befristete Amnestieregelung. (Archivbild) Foto: Thomas Banneyer/dpa
Für Besitzer von verbotenen Springmessern gilt eine befristete Amnestieregelung. (Archivbild)