Staatsanwaltschaft will Prozess gegen früheren KZ-Wachmann
Das Landgericht Hanau lehnt einen Prozess gegen einen früheren KZ-Wachmann ab. Doch die zuständige Staatsanwaltschaft sieht das anders. Jetzt ist ein weiteres Gericht am Zug.
Hanau (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Gießen hält einen früheren mutmaßlichen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen im Gegensatz zum Landgericht Hanau für zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig. Die Anklagebehörde legte deshalb Beschwerde gegen eine Entscheidung des Gerichts ein. Die zuständige Kammer hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Mann mit der Begründung abgelehnt, dass der 99 Jahre alte Mann aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig sei.
Die Staatsanwaltschaft widersprach am Donnerstag dem Gutachten des Sachverständigen. Sie gehe von einer zumindest eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Mannes aus. Nun müsse das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Aus diesem Grund und weil im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gilt, hatte die Jugendkammer des Landgerichts Hanau über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden.
Dem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige «die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben».
Im KZ Sachsenhausen etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin waren von 1936 an etwa 204 000 Menschen von den Nazis interniert worden. Zehntausende kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen um oder wurden Opfer von Vernichtungsaktionen der SS. Auf Todesmärschen nach der Evakuierung des Lagers Ende April 1945 starben weitere Tausende Häftlinge.