Standesbeamte erwarten großes Interesse an Namensänderungen
Kommt es zu «Staus in den Standesämtern», weil viele Eheleute nach einer Rechtsänderung in Zukunft ihren Nachnamen ändern wollen? Standesbeamte halten das für absehbar.
Bad Salzschlirf (dpa) - Die von der Bundesregierung geplante Flexibilisierung des deutschen Namensrechts trifft nach Angaben von Standesbeamten bereits vor dem Inkrafttreten auf sehr großes Interesse bei den Bürgern. Wie viele Eheleute sich - möglicherweise auch rückwirkend - schließlich entscheiden werden, ihren Nachnamen zu ändern, sei noch nicht absehbar, erklärte der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS) am Freitag bei einer Tagung in Bad Salzschlirf (Kreis Fulda). «Das wird aber eine Riesenwelle auslösen», sagte Geschäftsführer Gerhard Bangert.
Nach Ansicht von BDS-Studienleiterin Beate Tripp kann es zu «Staus in den Standesämtern» kommen, wenn das Gesetz wie geplant zum 1. Mai 2025 in Kraft tritt und Paare und deren Kinder mehr Freiheiten bei der Wahl des Nachnamens haben. Die Folgen von Namensänderungen werden Auswirkungen nicht nur auf die Standesämter haben, sondern auch andere Behörden betreffen, da neue Nachnamen beispielsweise auch in Personalausweisen, Reisepässen und Führerscheinen eingetragen werden müssen. Nach Angaben der Standesbeamten brauchen die Ämter genug Vorlaufzeit, um die Beamten zu schulen und die nötigen technischen Anpassungen vorzunehmen.
Der Bundesrat hatte Mitte Oktober über den Gesetzesentwurf zur Reform des Namensrechts beraten. Sie ermöglicht künftig beispielsweise das Führen eines gemeinsamen Doppelnamens durch Ehepartner und ihre Kinder.