Streeck fordert «breite Expertise» im Kampf gegen Pandemien
Virologe Streeck fordert für mögliche Pandemien eine gute Koordination von Expertenmeinungen und klare Strukturen bei Entscheidungen. Was er im Corona-Untersuchungsausschuss in Wiesbaden noch betont.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Virologe Hendrik Streeck hat Verständnis dafür geäußert, dass sich Menschen in der Corona-Pandemie ungerecht behandelt gefühlt haben und deswegen wütend waren. Der Wut solle auch Raum gegeben werden, sagte er als Sachverständiger im Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags in Wiesbaden. Es stelle sich aber auch die Frage, ob eine Krise mit einem solchen Ausmaß überhaupt ohne Unrecht geschehen könne. Wer in einer solchen Situation Entscheidungen fällen müsse, stehe immer vor einem Dilemma, sagte der Experte. Streeck war während der Corona-Pandemie Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung.
Streeck: «Breite Expertise» wichtig im Kampf gegen Pandemien
Mit Blick auf mögliche neue Pandemien mahnte er eine gute Koordination von Experteneinschätzungen und Forschung an. Wissenschaftliche Einschätzungen aus unterschiedlichen Fachrichtungen – etwa von Virologie und Psychologie – könnten gegensätzlich, aber trotzdem beide richtig sein, sagte er mit Blick auf die langen Schulschließungen in der Pandemie. Wichtig seien im Fall der Fälle unter anderem eine breite Expertise, klare Führungs- und Entscheidungsstrukturen, ausreichend Test- und Laborkapazitäten sowie eine Impfstrategie.
Den Experten fehlten Informationen aus China
In der ersten Welle einer Pandemie müsse man ohne Frage erst mal vorsichtig sein, solange unklar sei, wie gefährlich ein Erreger ist, sagte Streeck. Er erläuterte, dass es zum Beginn der Corona-Pandemie wenig bis keine Informationen dazu aus China gab. Die erste Reaktion des Gesundheitsamtes Frankfurt etwa am Flughafen nannte der Virologe «hochprofessionell». Streeck ist inzwischen Bundestagsabgeordneter und Drogenbeauftragter der Bundesregierung.
Den Untersuchungsausschuss hatte der hessische Landtag bereits im Juni 2024 auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt. Nach einem gerichtlichen Streit über die ursprünglich 43 Fragen der AfD zur einstigen Corona-Politik gelten nur noch 11 als zulässig. Die abgelehnten Fragen hatten sich teils auch auf die Bundes- und EU-Ebene bezogen. Dagegen wandten sich alle anderen vier Fraktionen unter Hinweis auf fehlende Hessen-Bezüge.