Behörden

Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden gestoppt

Wer mehr fürs Wasser bezahlen muss, geht sparsamer mit Wasser um. Die Stadt Wiesbaden wollte deshalb eine Verbrauchssteuer einführen - kann das aber nun nicht. Zumindest vorerst.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Kommunalaufsicht des hessischen Innenministeriums hat eine von der Stadt Wiesbaden beschlossene Wasserverbrauchssteuer gestoppt. Ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2023 sei aufgehoben worden, weil er geltendes Recht verletze, teilte das Ministerium am Freitag mit.

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In Wiesbaden sollte demnach neben den Wassergebühren eine Steuer von 90 Cent pro Kubikmeter Wasser schon ab dem ersten Liter erhoben werden. Wegen der Bedenken der Kommunalaufsicht hatte die Landeshauptstadt Ende Februar angekündigt, die Steuer zunächst nicht erheben zu wollen.

Um einen sparsameren Umgang mit Wasser zu erreichen, gibt es nach Angaben der Kommunalaufsicht im Wasserrecht mehrere Möglichkeiten, eine Wassersteuer werde dort aber anders als Gebühren nicht genannt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfe die Stadt mit den Einnahmen aus den Wassergebühren keinen Gewinn erzielen, sondern nur die Kosten decken. Mit einer Wasserverbotssteuer würde dies aber umgangen.

Zudem sollte eine Verbrauchsteuer vor allem Vielverbraucher mit einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betreffen. Dies sei bei Trinkwasser aber nicht der Fall, in Wiesbaden sollte die Steuer außerdem ab dem ersten Liter an erhoben werden.

«Diese Entwicklung kommt nicht überraschend, da die Kommunalaufsicht bereits am Tag nach der Beschlussfassung in einem Schreiben rechtliche Bedenken erhoben hatte», teilte die Stadt Wiesbaden mit. Es sei bedauerlich, dass die Kommunalaufsicht sich bisher nicht von den Argumenten für die Rechtmäßigkeit der Wasserverbrauchsteuer habe überzeugen lassen. «Der Umstand, dass Kommunalaufsicht und Stadt zu unterschiedlichen juristischen Bewertungen kommen, ist gerade vor dem Hintergrund, dass es sich um eine neue Steuer handelt, nicht unüblich», sagte Rechtsdezernentin Milena Löbcke.

Gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht kann die Stadt Wiesbaden klagen, entscheiden muss darüber die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung am nächsten Mittwoch (29. Mai). Dann soll auch entschieden werden, ob die Steuer wie vorgeschlagen zunächst ausgesetzt wird.