Vermisstenfahndung

Wie Jugendämter bei akuter Gefahr für Kinder handeln

Das Jugendamt kann unter bestimmten Umständen Kinder in Obhut nehmen. (Symbolbild) Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Das Jugendamt kann unter bestimmten Umständen Kinder in Obhut nehmen. (Symbolbild)