Wolf darf im Westerwald vorerst gejagt werden
Nach 31 Rissereignissen soll der Wolf «GW2478m» im Westerwald gejagt werden dürfen. Was das Gericht zu dieser Entscheidung bewogen hat.
Koblenz (dpa) - Der Wolf «GW2478m» darf nach zahlreichen Rissereignissen vorerst in bestimmten Jagdrevieren im Westerwaldkreis erlegt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die entsprechende Jagdgenehmigung abgelehnt.
Der Westerwaldkreis hatte die Jagd auf den Wolf im September befristet genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet. Begründet wurde dies mit drohenden wirtschaftlichen Schäden.
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied nun, dass die Voraussetzungen für die Jagdgenehmigung bei einer vorläufigen Prüfung erfüllt seien. Der Wolf «GW2478m» habe seit 2023 insgesamt 31 Rissereignisse in Hessen und Rheinland-Pfalz verursacht. Dabei seien mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt worden. Bei weiteren Fällen sei davon auszugehen, dass das von dem Wolf angeführte sogenannte Greifensteiner Rudel für die Angriffe verantwortlich gewesen sei.
Offen sei hingegen, ob die Genehmigung ermessensfehlerfrei erteilt wurde. Im Eilverfahren habe nicht abschließend geklärt werden können, ob höhere elektrifizierte Herdenschutzzäune ein ebenso geeignetes und zumutbares Mittel zum Schutz der Weidetiere seien.
Bei der Interessenabwägung gab das Gericht dem Vollzugsinteresse den Vorrang. Dabei sei auch der inzwischen herabgestufte Schutzstatus des Wolfs zu berücksichtigen. Zudem befinde sich die deutsche Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand. Nach Einschätzung des Koordinationszentrums Luchs und Wolf habe die Tötung auch auf die regionale Population keinen nachhaltigen negativen Einfluss.
Demgegenüber seien die drohenden Schäden für Weidetiere zu berücksichtigen. Das Jagdverhalten des Wolfs «GW2478m» habe sich 2026 erheblich verschärft. Weitere Rissereignisse seien deshalb wahrscheinlich, so das Gericht.
Die Umweltvereinigung legte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein. Allerdings gelte die aktuelle Entscheidung so lange, bis die nächste Instanz gegebenenfalls abweichend entscheiden würde, teilte das Verwaltungsgericht mit.