Urteil in Ellwangen

X-User scheitert vor Gericht gegen CDU-Politiker Kiesewetter

In einer Auseinandersetzung zwischen Roderich Kiesewetter und einem User der Plattform X wurde nun erneut ein früheres Urteil bestätigt. Darum ging es in dem juristischen Zoff.

Auslöser des Rechtsstreits war ein abfälliger Kommentar des X-Users zu einem Ukraine-Post von Kiesewetter auf der Plattform. (Archivbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Auslöser des Rechtsstreits war ein abfälliger Kommentar des X-Users zu einem Ukraine-Post von Kiesewetter auf der Plattform. (Archivbild)

Ellwangen (dpa/lsw) - Das Landgericht Ellwangen hat eine Zivilklage eines X-Users gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter zurückgewiesen. Damit hat es ein früheres Urteil bestätigt.

Auslöser des Rechtsstreits war ein abfälliger Kommentar des Users zu einem Ukraine-Post von Kiesewetter auf der Plattform vom September 2023. Damals hatte Kiesewetter sich auf X für weitere Unterstützungslieferungen an die Ukraine ausgesprochen. Der Nutzer reagierte unter anderem mit den Worten: «Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht». 

Daraufhin forderte Kiesewetter den X-Nutzer über seinen Rechtsbeistand auf, den Post zu löschen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten zu zahlen. Der Kommentarschreiber hingegen wollte vor Gericht feststellen lassen, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht (Az. 2 O 139/25). 

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Gericht: Dieser Post gehe zu weit

Das Landgericht Ellwagen hat nun den Anspruch Kiesewetters bestätigt. «In Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten geht dieser Post zu weit», begründete der Vorsitzende Richter Christian Liefke die Entscheidung. Die Kammer habe sich dabei an der bestehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes orientiert. 

Bei der Verhandlung im Januar waren die Prozessparteien nicht im Saal anwesend. (Archivbild) Foto: Stefan Puchner/dpa
Bei der Verhandlung im Januar waren die Prozessparteien nicht im Saal anwesend. (Archivbild)

Bei der ersten Verhandlung im Januar waren weder der Kläger noch Kiesewetter erschienen. Die jeweiligen Anwälte waren online zugeschaltet. Der Vertreter des Nutzers hatte dann auch überraschend keine konkrete Forderung gestellt. Nach der Zivilprozessordnung (Paragraf 330) werden Kläger und dessen Vertreter dann so behandelt, als seien sie gar nicht erschienen. 

Das Gericht fällte daraufhin ein sogenanntes Versäumnisurteil und wies die Ansprüche gegen den CDU-Politiker aus dem Wahlkreis Aalen-Heidenheim ab. Gegen diese Entscheidung hatte der Anwalt des Klägers Einspruch eingereicht, weshalb sich das Landgericht seit Februar noch einmal der Angelegenheit annehmen musste.