In mindestens 250 Fällen

Zahngold von Toten geklaut? Bestatter droht Haftstrafe

Knapp 250.000 Euro sollen ein Bestatter und seine Frau mit Zahngold und Schmuck von Toten verdient haben. Die Staatsanwaltschaft fordert jeweils mehrjährige Freiheitsstrafen.

Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe eingeräumt. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe eingeräumt. (Archivbild)

Freiburg (dpa/lsw) - Im Prozess um hundertfache Störung der Totenruhe soll am Nachmittag vor dem Amtsgericht Freiburg das Urteil gegen einen Bestatter und seine Ehefrau fallen. Die Staatsanwaltschaft hat für den 63-Jährigen eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung beantragt. Für die 41-jährige Frau, die wegen Beihilfe angeklagt ist, forderte sie zwei Jahre Haft auf Bewährung. Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe beim Prozessauftakt eingeräumt und Geständnisse abgelegt.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der Mann zwischen den Jahren 2013 und 2024 aus mindestens 250 Leichnamen Zahngold sowie in mindestens 50 Fällen Schmuck und Beigaben an sich genommen. Dabei soll er Zähne teils mit Gewalt und Werkzeugen herausgebrochen und auch verschlossene Särge geöffnet haben. Der Staatsanwalt sprach von einem «in höchstem Maße pietätlosen Vorgehen». 

Die angeklagte Frau soll ihren Mann unterstützt haben, indem sie die knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold und rund 360 Gramm Schmuck beim Juwelier zu Geld machte. Der Erlös habe bei knapp 250.000 Euro gelegen, wodurch die beiden sich einen gehobenen Lebensstil ermöglicht hätten. Ans Licht gekommen waren die Taten letztlich, weil die Frau selbst damit zur Polizei ging. 

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Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten zudem vor, den nackten Leichnam eines weiblichen Mordopfers fotografiert zu haben und die Bilder an seinen Bruder und einen Bekannten verschickt zu haben. Die Geschwister des Mordopfers treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.