Urteil

Zimmer in Flüchtlingsunterkünften als Wohnung geschützt

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Leipzig (dpa) - Zimmer in Flüchtlingsunterkünften können nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als Wohnungen angesehen werden, die einem besonderen grundrechtlichen Schutz unterliegen. Zugleich stufte es das Gericht in Leipzig am Donnerstag aber als rechtmäßig ein, wenn die Polizei das Zimmer eines Flüchtlings betritt, um ihn zur Abschiebung abzuholen. Das bloße Betreten eines Zimmers oder einer Wohnung sei keine Durchsuchung, für die laut Verfassung eine vorherige Anordnung eines Richters nötig wäre.

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