Prozess

Zugeschlagen - aber nicht mit Hähnchenschenkel

Die Anklage warf einem 42-Jährigen vor, mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel auf einen Mann eingeschlagen zu haben. Am Ende eines Prozesses ist zumindest diese Beschuldigung nicht mehr haltbar.

Ein 42-Jähriger wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Ein 42-Jähriger wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. (Archivbild)

Freiburg (dpa) - Er biss einem Mann bei einer Schlägerei einen Teil der linken Ohrmuschel ab: Ein 42-Jähriger ist in Freiburg wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das örtliche Landgericht sah es erwiesen an, dass der Angeklagte bei zwei Auseinandersetzungen im vergangenen Jahr Menschen schlug und teils schwer verletzte. 

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