Das halten die Stadträte von Wahlen ab 16 Jahren
Eine Rechtsreform macht die Kandidatur als Weinheimer Stadtrat ab 16 Jahren möglich. Doch das ist bei weitem nicht die einzige Änderung beim Wahlgesetz.

Weinheim. Die Rechtsreform bei Kommunalwahlen hat es in sich. Die Änderungen, die der baden-württembergische Landtag jüngst verabschiedete, beinhalten vor allem eine Liberalisierung des Wahlalters. Künftig können etwa bereits 18-Jährige für das Amt des Bürgermeisters kandidieren. Und schon mit 16 Jahren ist eine Kandidatur für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte möglich. Aber ist das auch realistisch? „Es gibt noch die eine oder andere offene Frage“, erklärt Angelika Barth, Leiterin des Bereichs „Jugend und Politik“ bei der Landeszentrale für politische Bildung. Außerdem: „Für viele Politiker wird es eine Machtfrage sein, ob sie einen guten Listenplatz zugunsten eines Jugendlichen opfern.“
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